HAFTUNGSHINWEISE

Gegenüber dem Teilnehmer besteht keine Schadensersatzpflicht, wenn der Veranstalter oder die Fa. Softconsult in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet ist, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen.

Der Veranstalter, die Kongressorganisation und der Veranstaltungsort haften nicht für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Für typische und nicht vorhersehbare Folgeschäden besteht – außer bei Vorsatz – keine Haftung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient wird bzw. mit denen zu diesem Zweck eine vertragliche Vereinbarung geschlossen ist.

Es wird im Allgemeinen keine Haftung für verwahrte oder mitgebrachte Gegenstände übernommen.